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DGB-Tariflohn

Es gibt wohl keine andere Branche in Deutschland, die eine so hohe Tarifbindung hat, wie die Zeitarbeit. Mit 88% Tarifabdeckung liegt sie laut Statistischem Bundesamt (April 2018) weit über dem Durchschnitt von 43%.

Der iGZ hat mit den DGB-Gewerkschaften einen auf die Besonderheiten des flexiblen Arbeitseinsatzes ausgerichteten Tarifvertrag abgeschlossen. Demnach erhalten Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer aktuell für eine ungelernte Helfertätigkeit mindestens 10,15 € im Westen bzw. 10,10 € im Osten. Neben diesem sogenannten „Grundlagentarif“ gibt es weitere tarifliche Regelungen und Ansprüche in der Zeitarbeit. Branchenzuschläge sorgen dafür, dass Lohndifferenzen zwischen der Zeitarbeit und der Belegschaft im Einsatzbetrieb geschlossen werden. Je nach Dauer des Einsatzes steigt der Zeitarbeitslohn in sechs Stufen und binnen 15 Monaten auf die tarifliche Ebene der Einsatzbranche. Solche tariflichen Regelungen wurden für zehn verschiedene Branchen abgeschlossen. Den ersten Lohnzuschlag gibt es bereits nach vier bzw. sechs Wochen Einsatzdauer. Alle, die nicht in einer Branche eingesetzt werden, für die ein Branchenzuschlag vereinbart wurde, haben nach neun Monaten einen gesetzlichen Anspruch auf Equal Pay – also auf eine Entlohnung wie sie auch ein vergleichbarer Mitarbeiter im Einsatzbetrieb erhalten würde.

 

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