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Gleiche Rechte

Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sind fest und überwiegend sozialversicherungspflichtig bei einem Personaldienstleister angestellt. Sie erhalten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und der Arbeitgeber zahlt in die Rentenversicherung ein. Alles genauso, wie bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis auch.

Der einzige Unterschied liegt im Einsatzort: Dieser ist nicht beim Personaldienstleister, sondern bei einem Einsatzunternehmen, das die jeweilige Arbeitsleistung benötigt. Aber auch das ist nichts Besonderes: Jeder Monteur, Klempner oder Maler arbeitet ja auch üblicherweise nicht in seinem jeweiligen Betrieb, sondern auf Baustellen oder bei Kunden.

 

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